1. Der Zuschlagpreis ist gleich der Endpreis. Eine Auktionatorgebühr wird nicht erhoben.
2. Aufrufpreise sind als Startpreise zu verstehen. Sie reflektieren nicht den erwünschten Zielpreis, der vom Pfandleiher zur Deckung der Kosten benötigt wird. Sollte das Höchstgebot der Auktionsteilnehmer den gewünschten Zielpreis unterschreiten, behält sich der Pfandleiher das Recht vor, selbst als Bieter an der Auktion teilzunehmen.
3. Sämtliche Angebote sind unter Vorbehalt der vorzeitigen Auslösung/Verlängerung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
4. Die Versteigerung der Fahrzeuge und sonstigen Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene oder versteckte Mängel, sowie Zuschreibungen.
5. Alle Artikel können ab 1 Woche vor Versteigerung besichtigt werden. Mit Abgabe eines schriftlichen Vorgebots wird 4. akzeptiert, auch wenn der Bieter auf eine persönliche Besichtigung verzichtet.